Aktueller Stand Umsetzung EUDR-Verordnung (April 2025)
Die neue Entwaldungsverordnung der Europäischen Union (EUDR) ersetzt die seit 2013 bestehende EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Bis zu 90 Prozent der globalen Entwaldung gehen auf Rodungen für die Landwirtschaft zurück. Treibende Kraft hierfür ist die große Nachfrage nach Agrar-Rohstoffen in den primären Konsumentenmärkten wie beispielsweise der EU. Die Verordnung regelt daher nicht nur Holz und Holzprodukte, sondern auch andere Erzeugnisse und deren Derivate wie Palmöl, Soja, Kakao, Kautschuk, Rindfleisch usw.
Die EU hat daher mit der EUDR eine rechtlich verbindliche Regelung beschlossen. Sie ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und sollte ursprünglich nach einer Übergangszeit Ende Dezember 2024 starten. Der Anwendungsbeginn wurde jedoch um 12 Monate verschoben (ab dem 30. Dezember 2025).
APV Germany steht mit allen Fabrikpartnern im aktiven Kontakt, um die zeitnahe Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten:
- Versuchs-/Pilotprojekte sind überall angelaufen.
- APV Germany agiert als KMU-Händler, da wir unsere Rohstoffe von vorgelagerten Lieferanten (Marktteilnehmern/Inverkehrbringern) beziehen, die bereits in die EU eingeführt wurden bzw. aus der EU stammen.
- Als KMU-Händler werden wir keine eigenen Sorgfaltserklärungen (SE) erstellen, da das bereits in der vorgelagerten Lieferkette passiert. Wir geben in geeigneter Form (Lieferdokumente) die Referenz- und Verifikationsnummern an nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler weiter. Erstgenannte bleiben für die EUDR-Konformität verantwortlich.
Bei weiteren Fragen dazu können Sie sich gerne über die Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.