Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der APV Germany GmbH
A Geltungsbereich: Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der APV Germany GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten nach Zugang auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Einer Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird hierdurch widersprochen.
Soweit den Parteien ein Wahlrecht hinsichtlich des anwendbaren Rechts zusteht, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
B Angebote und Auftragsbestätigungen: Die in Prospekten und Anzeigen enthaltenen Angebote und Angaben sind auch bezüglich der Preisangabe unverbindlich und freibleibend. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar.
Außer im Falle unmittelbarer Rechnungserteilung bzw. Lieferung, die der schriftlichen Bestätigung gleichsteht, bedürfen Annahmeerklärungen, Vertragsänderungen oder Ergänzungen und Bestellungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilte und durch die APV Germany GmbH bestätigte Vertragsänderungen oder Ergänzungen berechtigen die APV Germany GmbH zu einer einseitigen Anpassung der hierdurch berührten Vertragskonditionen.
Werden der APV Germany GmbH nachträglich Umstände bekannt, die die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, ist die APV Germany GmbH, soweit hierdurch ihr Entgeltanspruch gefährdet erscheint, nach ihrer Wahl berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrages und die Auslieferung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, eine angemessene Sicherheit zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Die Höhe der Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung bestimmt die APV Germany GmbH nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Diesbezügliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern die APV Germany GmbH nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
C Lieferung: Vor oder bei Auftragserteilung genannte Lieferfristen werden nur wirksam, wenn die APV Germany GmbH sie schriftlich bestätigt. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsschluss. Soweit der Auftraggeber nach diesen Geschäftsbedingungen, nach dem Einzelvertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen zur Bekanntgabe von Mengen, Abmessungen, Qualitäten oder Qualitätsanforderungen an die Leistung oder Lieferung verpflichtet ist, beginnt die Lieferfrist, nachdem diese Angaben der APV Germany GmbH gemacht worden sind. Aufträge oder auf Abruf gestellte Aufträge müssen rechtzeitig, spätestens jedoch drei Wochen vor Lieferung oder Leistung schriftlich abgerufen werden.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die APV Germany GmbH die Lieferung am letzten Tag der vereinbarten Frist abgesandt hat.
Bei nachträglicher Auftragsänderung durch den Auftraggeber ist die APV Germany GmbH an eine bei Vertragsschluss vereinbarte Lieferfrist nicht mehr gebunden. Kann insoweit mit dem Auftraggeber eine neue Lieferfrist nicht einvernehmlich vereinbart werden, sind beide Parteien berechtigt, nach Maßgabe der §§ 643, 649 BGB das Vertragsverhältnis zu kündigen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der APV Germany GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Aus- oder Einfuhrverbote, allgemeiner Roh- oder Brennstoffmangel, Verkehrssperren hat die APV Germany GmbH auch dann nicht zu vertreten, wenn Lieferfristen oder Termine verbindlich vereinbart sind. Derartige Leistungs- oder Lieferungshindernisse berechtigen die APV Germany GmbH, von dem Auftraggeber eine Verlängerung der Leistungs- oder Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlangen
Wird eine mit der APV Germany GmbH verbindlich vereinbarte Leistungs- oder Lieferfrist nicht eingehalten, ist der Auftraggeber berechtigt, der APV Germany GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung oder Lieferung zu setzen. Die Frist soll in der Regel mindestens zwei Wochen betragen, sofern nicht besondere Umstände eine Verkürzung gebieten oder Gründe des § 323 II BGB vorliegen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten.
Die APV Germany GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
D - Gefahrübergang: Die Lieferung erfolgt auch dann auf Gefahr des Auftraggebers, wenn die APV Germany GmbH die Transportkosten ganz oder teilweise trägt.
Gleiches gilt, wenn der Transport durch die APV Germany GmbH oder seine Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen durchgeführt wird, es sei denn, dass grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wird.
Die APV Germany GmbH ist jederzeit berechtigt, den Versand oder die Ausführung der Lieferung Dritten zu übertragen. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Ware dem Dritten ordnungsgemäß übergeben ist oder zum Zweck des Versandes das Betriebsgelände der APV Germany GmbH verlassen hat.
Ist eine Holschuld vereinbart oder wird der Versand ohne Verschulden der APV Germany GmbH unmöglich, geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware und Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
E Gewährleistungen
E1 Verpackung: Die APV Germany GmbH sorgt für eine ordnungsgemäße und branchenübliche Verpackung, haftet im Falle der Zuwiderhandlung jedoch nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
E2 Maßabweichungen: Bei allen Lieferungen steht der APV Germany GmbH das Recht auf nachfolgende Maßabweichungen zu:
Grammatur (g/m²): ungestrichene Papiere +/- 7%, gestrichene Papiere +/- 9%
Abmessung : Breite +/- 5 mm, Durchmesser + 2,5cm / - 8cm
E3 Material und Ausführung: Die vertragliche Verpflichtung der APV Germany GmbH beschränkt sich auf die Lieferung von Materialien mittlerer Art und Güte.
Mängelrügen in Bezug auf das Verhalten der Packmittel zum Füllgut und umgekehrt können nur erhoben werden, wenn sich der Auftraggeber und die APV Germany GmbH t ausdrücklich auf besondere Eigenschaften von Packmittel oder Füllgut einigen.
E4 Mängelansprüche: Bei Lohnaufträgen übernimmt die APV Germany GmbH die Gewähr nur für seine Werkleistung, nicht für das auftraggeberseitig angelieferte Material. Soweit die von der APV Germany GmbH durchgeführten Arbeiten fehlerhaft sind, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der durchgeführten und per 1000 kg berechneten Lohnarbeiten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz bei Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen soweit die AVP Germany GmbH nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Der Mangel eines Teiles einer Lieferung oder Leistung kann nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung oder Leistung führen, wenn eine Trennung von einwandfreier und mangelhafter Ware mit zumutbaren Mitteln möglich ist. In diesen Fällen kann nachdem die APV Germany GmbH zwei erfolglose Nachbesserungsversuche unternommen hat nur Minderung und, sofern die Ware für den Auftraggeber objektiv wertlos ist, Wandlung geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, die APV Germany GmbH hat den Mangel an Leistung bzw. Lieferung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
Der APV Germany GmbH ist Gelegenheit zu geben, die als mangelhaft gerügte Ware unter zumutbaren Bedingungen an Ort und Stelle zu besichtigen und den Mangel festzustellen.
Mängel der Leistung oder Lieferung sind gegenüber der APV Germany GmbH unverzüglich, spätestens jedoch fünf Tage nach dem Eintreffen der Leistung oder Lieferung am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind gegenüber der APV Germany GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Mündliche oder fernmündliche Rügen gelten als nicht erhoben.
Nicht sachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber schließt jeden Gewährleistungs- oder Schadensersatzanspruch aus. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die sachgemäße Lagerung.
E5 Haftungsbeschränkungen: Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, sind außer in den unter den Ziffern A bis --- ausdrücklich genannten Fällen sowohl gegen die APV Germany GmbH als auch ihre Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt. Satz 1 gilt nicht für den Fall der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Auftraggeber trägt abweichend von § 280 BGB die Beweislast dafür, dass die APV Germany GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
F Eigentumsvorbehalt - Pfandrecht: Die auftragsgemäß verarbeitete oder hergestellte Ware oder trennbare Bestandteile dieser Ware steht bis zur Bezahlung aller bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien und bis zur Begleichung eines etwaigen sich zu Lasten des Auftraggebers ergebenden Saldos aus laufender Rechnung - bei der Hingabe und Annahme von Schecks oder Wechseln bis zur Gutschrift auf dem Konto - im Eigentum der APV Germany GmbH.
Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung usw. sind nur mit der Zustimmung der APV Germany GmbH zulässig. Der Auftraggeber hat die APV Germany GmbH vor etwaigen Zugriffen Dritter auf die noch in ihrem Eigentum stehende Ware zu unterrichten.
Die APV Germany GmbH erwirbt an allen Gegenständen und Waren, die ihr im Zuge der Auftragserteilung oder durchführung von dem Auftraggeber überlassen werden, ein vertragliches Pfandrecht.
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist die APV Germany GmbH nach vorheriger Androhung berechtigt das Pfandgut durch Versteigerung oder freihändigen Verkauf zu verwerten und sich hieraus hinsichtlich aller Kosten und der gesicherten Forderung zufrieden zustellen.
>G Preise, Zahlungsbedingungen & Bonität
G1 Preise: Es gelten jeweils die in der Auftragsbestätigung der APV Germany GmbH genannten Preise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preisangaben der APV Germany GmbH netto ab Werk unter Ausschluss von Versand und Frachtkosten.
Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, so wird bei Verwendung von Pack- und Einschlagpapier nach dem Bruttogewicht berechnet.
G2 Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort netto Kasse zahlbar und fällig. Abweichende Vereinbarungen können individuell zwischen dem Auftraggeber und der APV Germany GmbH getroffen werden. Sie müssen ausdrücklich in die Auftragsbestätigung aufgenommen werden. Alle Kunden von APV werden bei einer Kreditversicherung gemeldet. Sollte eine Ablehnung der Versicherung erfolgen, ist die Auslieferung der Ware nur gegen Vorauskasse möglich.
Die APV Germany GmbH ist auch im Falle anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf bereits entstandene Kosten und Zinsen und erst hiernach auf die Hauptforderung zu verrechnen. Handelt der Auftraggeber nicht als Kaufmann oder sonst in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, ist eine abweichende Verrechnung nach § 497 Abs. 3 BGB zulässig.
Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn die APV Germany GmbH über den Zahlbetrag verfügen kann. Im Falle der Zahlung per Scheck, die jeweils nur erfüllungshalber angenommen werden, gelten Zahlungen erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und die Gutschrift erfolgt ist. Eine Bezahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Zinsen und Kosten für die Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln oder Schecks hat der Auftraggeber zu tragen und sofort in bar zu begleichen.
Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist die APV Germany GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinz zu berechnen.
G3 - Bonität: Werden der APV Germany GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, werden insbesondere Schecks nicht eingelöst oder rückbelastet oder stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein, ist die APV Germany GmbH berechtigt, die gesamte Forderung zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen. Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen sind in diesem Falle auch ohne gesonderte Kündigung gegenstandslos.
Dem Auftraggeber steht weder ein Leistungsverweigerungsrecht noch ein Zurückbehaltungsrecht aus dem Vertrag zu. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
H Gerichtsstand, Teilnichtigkeit: Ist der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bramsche ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten; dies gilt auch für Klagen aus Wechsel oder Scheck. Die APV Germany GmbH ist berechtigt, nach seiner Wahl auch am Geschäftssitz oder Wohnsitz des Auftraggebers den Gerichtsstand zu begründen.
Erfüllungsort für Leistung, Lieferung und Bezahlung ist Bramsche.
Sollten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Ust-ID-Nr.: 204 855 151